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Firmenhandy sms lesen

Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland besitzt ein Diensthandy. Doch was dürfen Mitarbeiter mit dem Diensthandy machen und was nicht? Können Messenger-Dienste wie WhatsApp risikolos genutzt werden? Wichtige Fragen zum Umgang mit dem Diensthandy.

Leserfrage: Wie privat ist mein Diensthandy wirklich? - WELT

Was ist mit einem Diensthandy erlaubt? Darf das Diensthandy auch privat genutzt werden und wann begeht man beispielsweise Arbeitszeitbetrug? Wer von seinem Chef ein Smartphone gestellt bekommt muss auf einiges achten. Wer sich nicht an die Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hält, dem drohen schnell Konsequenzen. Denn was Mitarbeiter mit dem Diensthandy machen, ist keineswegs ihre Sache. Hat der Arbeitgeber den privaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollieren, ob der Angestellte das einhält.

2. Auf welche personenbezogenen Daten greift Whatsapp zu?

Dürfen Mitarbeiter ihr Diensthandy dagegen privat nutzen, sind Überprüfungen für den Arbeitgeber tabu. Wenn der Mitarbeiter nicht ausdrücklich einer Kontrolle zustimmt, muss sich der Chef an das Fernmeldegeheimnis halten. Welche Nutzung des Diensthandys erlaubt ist und welche nicht, regeln Chef und Mitarbeiter am besten schriftlich. Oft gibt es auch eine Betriebsvereinbarung hierzu.

Gibt es keine Regelung, sollte man sich mit der privaten Nutzung vorsichtshalber zurück halten. Die falsche Nutzung des Diensthandys, beispielsweise für private Zwecke, kann also schnell für Ärger zwischen Chef und Mitarbeiter sorgen. Die Handynummer der Freundin taucht am Wochenende ständig in der Anrufliste auf? Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Diensthandys verboten, gibt es Ärger. Es droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte in einem Fall geurteilt, in dem ein Mitarbeiter im Urlaub mehr als private Gespräche über sein dienstliches Mobiltelefon geführt hatte Az. Diese Nutzung des Diensthandys kostete ihn den Job.

Privat-SMS vom Diensthandy: Kurz und schmerzlos

Noch gravierender ist es, wenn die unerlaubten Privatgespräche in der Arbeitszeit stattfinden. Wer während der Arbeit privat telefoniert, beispielsweise mit der Partnerin, macht eine ungenehmigte Pause. Auch wer in der Arbeitszeit Dating-Apps nutzt und zum Beispiel die neuen Tinder-Kontakte durchgeht, begeht Arbeitszeitbetrug, Besonders ungeschickt: private Beiträge auf Twitter und Facebook - dort kann der Chef genau sehen, wann sie erstellt wurden.

Das Surfen und telefonieren im Ausland kann teuer werden - etwa wenn der Mitarbeiter im Urlaub munter Fotos über die Handydatenleitung verschickt und dann hohe Roamingkosten anfallen. Hierfür kann der Arbeitnehmer nicht nur abgemahnt werden, weil er das Diensthandy unerlaubt privat genutzt hat. Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch Schadenersatz verlangen. Wichtig für die Nutzung eines Diensthandys ist es, vorab festzulegen, welche Apps genutzt werden dürfen. Denn: Wenn das eigenmächtige Installieren fremder Apps dem Arbeitnehmer untersagt ist, kann dies ebenfalls zu einer Abmahnung führen.

Wird das Smartphone beispielsweise durch einen Virus beschädigt, ist unter Umständen sogar Schadenersatz fällig. Wer WhatsApp auf sein Smartphone nutzt, leitet automatisch die Telefonnummern all seiner gespeicherten Kontakte an das Unternehmen weiter.

Leider nicht! Genauso darf Ihr Arbeitgeber das Geschäftshandy natürlich auch jederzeit wieder zurückverlangen. Sie dürfen das Firmenhandy also nicht dauerhaft oder sogar nach Verlassen des Unternehmens behalten. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihr Vorgesetzter das Diensthandy denn überwachen darf. Auch hier lautet die Antwort: prinzipiell nicht. Ihr Chef hat kein Recht auf. Doch wie von jeder Regel, gibt es natürlich auch hier Ausnahmen.

Der Arbeitgeber darf. Eine ständige oder heimliche Überwachung der Firmenhandys durch den Arbeitgeber ist prinzipiell also nicht gestattet. Dennoch hat er je nach Vertragsmodell das Recht, wichtige Daten einzusehen oder die private Nutzung des Handys, wenn diese verboten wurde, stichprobenartig zu überprüfen. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und nutzen Sie ein Geschäftshandy rein beruflich. Grundsätzlich kommen dabei vier verschiedene Modelle infrage:.

Info: Twin-Bill bedeutet, dass das Geschäftshandy über zwei Rufnummern erreichbar ist, wovon jeweils eine beruflich und eine privat genutzt werden darf. Der Mitarbeiter kann dann zwischen privatem und beruflichem Modus wechseln.


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Daraus ergeben sich schlussendlich zwei Rechnungen, die dann jeweils vom Unternehmen beziehungsweise dem Arbeitnehmer beglichen werden. Doch selbst in letzterem Fall verfügen die Diensthandys dann häufig über Einschränkungen, die vor allem der Datensicherheit dienen sollen.

So lassen sich zum Beispiel oft keine weiteren als die bereits auf dem Handy vorhandenen Apps installieren. Zudem gelten für Auslandseinsätze aufgrund der hohen Roaming-Gebühren meist gesonderte Regelungen. Eine bei Statista veröffentlichte Umfrage ergab, dass rund 70 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer mit Geschäftshandy dieses auch privat nutzen dürfen. Mehr Statistiken finden Sie bei Statista. Hier kommt die gute Nachricht: Ein Firmenhandy müssen Sie nicht versteuern.

Selbst wenn der Arbeitgeber also die privaten Nutzungskosten für Ihr Geschäftshandy trägt und dadurch indirekt Ihr Gehalt erhöht, muss dieses nicht als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden. Klingt gut, oder? Wenn die Privatnutzung auf dem Diensthandy erlaubt und sogar vom Arbeitgeber bezahlt wird, ist es für viele Arbeitnehmer verlockend, ihr privates Smartphone kurzerhand abzuschaffen, sich so ein wenig Geld zu sparen und stattdessen Whatsapp auf dem Geschäftshandy zu installieren.

Dies ist aber nicht empfehlenswert, je nach Unternehmen sogar verboten. Aus folgenden zwei Gründen:. Da die rein berufliche Nutzung des Diensthandys unabhängig von den vertraglichen Regelungen die empfehlenswerteste Variante ist, bringen die meisten Arbeitnehmer dann ins Büro natürlich auch noch ihr privates Smartphone mit. Können Sie sich nicht stattdessen ins Firmennetzwerk einloggen? Dies mag mit ein Grund dafür sein, dass sich immer mehr Unternehmen für die flächendeckende Herausgabe von Geschäftshandys entscheiden.

Allerdings birgt auch das ein immenses Risiko, und zwar im Fall des Verlustes. Wenn Ihr Smartphone defekt ist und Sie dieses an das Unternehmen zurückgeben können, entstehen daraus in der Regel keine weiteren Probleme. Sie müssen dann in der Regel nur für den Schaden haften, wenn Sie diesen selbst beziehungsweise grob fahrlässig verursacht haben. Noch schlimmer ist es aber, wenn das Geschäftshandy nicht mehr auffindbar ist, Sie dieses also entweder verloren haben oder wenn es Ihnen gestohlen wurde. In diesem Fall können nämlich sensible Daten in falsche Hände geraten und einen immensen Schaden für das Unternehmen verursachen.

Als Mitarbeiter müssen Sie dann nicht nur für das Firmenhandy haften, sondern auch für die daraus entstandenen Konsequenzen. Im Nachhinein ist das allerdings meist sehr schwierig festzustellen. Wir empfehlen Ihnen daher auf jeden Fall bei Erhalt eines Firmenhandys Ihre Haftpflichtversicherung entsprechend zu prüfen und eventuell eine Zusatzklausel in den Vertrag aufzunehmen, damit Sie im Fall des Verlustes oder Diebstahls nicht auf einer hohen Geldstrafe sitzen bleiben.

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