Telefonüberwachung am arbeitsplatz
Im Einzelnen mag der Einsatz solcher technischen Einrichtungen zum Ziel haben, den Arbeitnehmer tatsächlich zu überwachen. Gleichwohl wird zukünftig die Zahl der Fälle zunehmen, in denen Arbeitgeber auch bewusst die neuen technischen Möglichkeiten nutzen werden, um Arbeitnehmer zu überwachen.
Arbeitnehmerdatenschutz - IHK Pfalz
Die folgenden Ausführungen sollen daher einen beispielhaften Überblick darüber verschaffen, welche technischen Möglichkeiten Arbeitgebern in der heutigen Arbeitswelt auch zur Überwachung der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und wie deren Einsatz — soweit der Einsatz bewusst der Überwachung des einzelnen Arbeitnehmers dient — rechtlich zu handhaben ist. Technischer Fortschritt versus informationelle Selbstbestimmung Beispielhaft sind im Zusammenhang mit der Überwachung von Arbeitsplätzen die Videoüberwachung, Telefonüberwachung, GPS-Tracking sowie die Überwachung der bereitgestellten Computer zu nennen.
Die Videoüberwachung ist in diesem Zusammenhang nicht wirklich neu und ist bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen.
Selbiges gilt für die Möglichkeit der Telefonüberwachung, die nicht erst seit dem allseits spürbaren digitalen Wandel existent ist. Der Einsatz solcher technischen Einrichtungen steht in einem Spannungsverhältnis mit dem grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers, so dass zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes stets eine einzelfallbezogene Abwägung beider Interessen notwendig ist.
Telefonüberwachung
Rechtliche Vorgaben Zielgerichtete Arbeitnehmerüberwachung ist mit Hilfe der genannten Einrichtungen in vielfältiger Weise möglich — sei es offensichtlich für jeden Arbeitnehmer erkennbar oder aber verdeckt. In beiden Fällen stehen sich grundrechtlich geschützte Positionen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegenüber. Die Frage, ob der Einsatz technischer Einrichtungen zur Überwachung rechtlich zulässig ist, richtet sich daher stets danach, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer Überwachung das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Privatsphäre überwiegt.
- Die Telefonüberwachung?
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- Arbeitsrecht: Darf der Chef Telefonate kontrollieren? | ZEIT ONLINE.
- Datenschutz am Arbeitsplatz - E-Mail- und Telefonüberwachung - Karriere - senjouin-renkai.com.
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Demnach dürfen Arbeitgeber personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Bestandteil eines solchen Vertrags ist oftmals die Beistellung einer FritzBox! Fon von AVM.
Bereits diese Kleinstanlage kann insgesamt drei Telefone rechnergesteuert ansprechen. Einfach die FritzBox! Telefon mit der passend zugewiesenen Rufnummer an den zugehörigen PC Arbeitsplatz stellen.
Chefs wollen überwachen wie noch nie zuvor
Um die Anrufüberwachung zu aktivieren, muss die zu DokuWork gehörende Anwendung " FonLook " in den Autostartordner des jeweiligen Arbeitsplatz - PC eingetragen werden und Phoner muss zusätzlich funktionsfähig installiert sein. Zudem muss die Telefonanlage passend konfiguriert sein Rufnummern zum Port zuweisen.
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Telefonüberwachung an jedem PC einrichten :. Installieren Sie DokuWork funktionsfähig, d.
Das Programm " Phoner. Die Datei " FonLook. Der Eintrag lässt sich auch aus DokuWork heraus vornehmen.